Leipzig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die behördliche Abzocke von türkischen Arbeitnehmern beim Ausstellen von Aufenthaltsdokumenten verboten. Höhere Gebühren als für EU-Ausländer seien „diskriminierend“ und mit geltendem EU-Recht nicht zu vereinbaren, entschied das Gericht in einem am Dienstag in Leipzig verkündeten Urteil.Im aktuellen Fall sollte ein seit 2003 in Deutschland lebender Türke für die Aufenthaltserlaubnis 40 Euro und für ihre Verlängerung 30 Euro bezahlen. Für die 2012 dann ausgestellte elektronische Karte zum Daueraufenthalt kassierte das Amt im Raum Köln dann nochmals 135 Euro.
Das war Diskriminierung, urteilten nun die Richter, da Angehörige von EU-Bürgern für die erste Amtshandlungen nur je acht Euro und für die elektronische Karte nur 28,80 Euro zahlen müssten.
Türken dürfen Erlaubnis zum Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis haben
Das Gericht sicherte Türken überdies zu, dass sie zusätzlich zur Erlaubnis zum Daueraufenthalt noch eine Niederlassungserlaubnis beanspruchen können, weil sie dadurch ihren aufenthaltsrechtlichen Status verbessern können. Eine Sperre, wonach sich Betroffene wie im aktuellen Fall für eine der beiden Aufenthaltstitel entscheiden müssen, sei im Gesetz nicht vorgesehen. (afp)
