Düsseldorf.
Im Zusammenhang mit dem Kanal-TÜV hat NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) den Oppositionsvorwurf einer „Lex Becker“ zurückgewiesen. Umweltstaatssekretär Horst Becker (Grüne) hatte mitgeteilt, dass er durch seine Initiative verhindert habe, dass die Anwohner in seinem Wahlkreis im Wasserschutzgebiet Naafbachtal eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserkanäle durchführen müssten, weil dort kein Trinkwasser gewonnen werde. Darauf hatten CDU und FDP empört kritisiert, dass das Ministerium mit „zweierlei Maß“ messen würde.In der Antwort auf eine FDP-Anfrage teilte Remmel mit, dass „an dieser Stelle für die Planung, Genehmigung und den Bau einer Talsperre weder ein dringender Bedarf noch eine absehbare Prüfabsicht besteht“. Nach Angaben des Ministeriums bleibt es aber ansonsten grundsätzliche Pflicht, private Abwasserkanäle bis spätestens Ende 2020 durchleuchten zu lassen.
Der FDP-Abgeordnete Henning Höne erinnerte daran, dass die Grünen die nun für Beckers Wahlkreis geltende Differenzierung der Zonen innerhalb der Wasserschutzgebiete vorher als „wassergefährdend“ abgelehnt hätten. „Darunter leiden Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit“, sagte Höne.
